Vor fast einem Jahr wurde die Kampagne #MyDataMyChoice ins Leben gerufen….
In diesem Rahmen haben die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. einen Widerspruch gegen (die) elektronische Patientenakte formuliert. Bedingt durch die neusten Entwicklungen und durch die Erfahrungen mit dem bisherigen Widerspruch, bedurfte das Musterschreiben einer „Überholung“. Dazu die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Es gibt keine Frist, die eingehalten werden muss, um der ePA zu widersprechen. Es heißt, man solle warten bis sie da ist, um ihr zu widersprechen. Zeitgleich hat jede Krankenkasse (KK) angekündigt, dass die ePA bereits 2024 für alle gesetzlich Versicherten automatisch erstellt wird. In unserem neuen Musterschreiben widersprechen wir dem Anlegen der ePA. Wir erklären aktiv unseren Willen, so dass die KK ggf. dem zuwider handeln, wenn sie sie trotzdem anlegt.
- Weiter heißt es, dass man nach dem Anlegen der ePA widersprechen kann (sog. Opt-out). Achtung!: Es wird keine persönliche Benachrichtigung zu dem Thema geben; die KK veröffentlichen lediglich einen Hinweis auf ihren Webseiten. Wer nicht schaut und nicht widerspricht, erkennt an. Dies ist ein weiterer Grund, unser Schreiben zu versenden – wir fordern, dass unser Opt-out vorgemerkt wird.
- ePA ist wertlos, solange keine Daten darin gespeichert sind. Deshalb gilt es den Datengebrauch und -missbrauch zu untersagen. Dies sollte auf jeden Fall vor dem Entstehen der ePA erledigt werden. Im gleichen Zuge fordern wir klare Aussagen zur Datensicherheit und -vertraulichkeit, sprich zur Verantwortlichkeit der KK. Wir sollten den Datenschutz nutzen, solange uns dieser zur Verfügung steht.
- Zwar besteht ein Widerspruchsrecht, doch Achtung!: Die bereits erfassten Daten werden nicht gelöscht, Datenweitergabe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wir rechnen mit dem vorauseilenden Gehorsam seitens der KK, was zum Anlegen und Befüllen der ePA führen kann.
Wir empfehlen daher dringend, das von uns verfasste Schreiben zum Einsatz zu bringen - auch wenn Sie privat versichert sind! Wenn Sie der Versicherung bereits geschrieben haben, tun Sie es erneut. Sie könnten dazu die folgende Eröffnung benutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einer mit fachlichen Hilfe vorgenommenen Abwägung habe ich mich zum erneuten Schreiben entschlossen. Ich bitte meine Willenserklärung vorzumerken, mir dies zu bestätigen sowie das Schreiben insgesamt zu adressieren.
Bewahren Sie alle Rückmeldungen gut auf. Hier finden Sie ein Musterschreiben ePA als Word-Dokument zum herunterladen.
Quelle:
https://www.mwgfd.org/2023/12/widerspruch-gegen-die-elektronische-patientenakte-fragen-antworten-loesungen-2/
Verf.: Janko Williams, Wirtschaftsjurist & Datenschutzexperte, Mascha Orel, Projektmanager Redaktionell bearbeitet und leicht gekürzt von Mogelpackung WHO