Auf der Weltgesundheitsversammlung im vergangenen Mai konnte der Pandemievertrag zunächst verzögert werden. Aber das Zwischenstaatliche Verhandlungsgremium (INB, International Negotiation Board) hat jetzt einen ehrgeizigen Zeitplan aufgestellt, um den WHO-Pandemievertrag schneller als geplant zur Unterschrift zu bringen.
Für September und November 2024 sind Verhandlungen angesetzt. Diese sollen den Weg ebnen für eine Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung am 15.11.2024. Den kommenden Oktober hat man für diverse WHO-Regionalkonferenzen freigelassen, plant aber zwischen den offiziellen Sitzungen jeweils Treffen mit Experten, um sicherzustellen, dass keine Zeit verloren geht. Damit wäre der Zeitplan ausgehebelt, den Vertrag im Mai 2025 zur Unterschrift zu bringen.
Jetzt gilt es, in zwei Richtungen Widerstand zu leisten:
- Gegen die Verabschiedung des geplanten Pandemievertrags
- Für die Ablehnung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
Für die Erreichung beider Ziele hat es bereits Initiativen gegeben.
Der Ärztliche Berufsverband Hippokratischer Eid hat eine Petition gestartet, die die Bundestagsabgeordneten aufforderte, sich mit den IGV zu beschäftigen und sie abzulehnen. Diese Petition ist am 02.08.24 abgelaufen.
Eine weitere Petition von Citizen GO läuft noch und hat inzwischen über 300.000 Unterschriften erhalten. Es müssen dringend mehr werden!!!
Auch wenn es inzwischen Informationen darüber gibt, dass der Generaldirektor der WHO die Änderungen der IGV noch nicht bestätigt hat – und auch wenn davon abhängt, wann die Frist für den Widerspruch beginnt, sollten wir uns nicht in Sicherheit wiegen:
Die Ärzte und Ärztinnen für individuelle Impfentscheidung haben einen Musterbrief an die Bundestagsabgeordneten formuliert, ebenfalls mit der Zielrichtung, die IGV abzulehnen. Hier kann sich noch jeder beteiligen.
Eine Vorlage dazu gibt es an unserem Stand in der Essener Innenstadt oder hier: Widerspruch gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR)
Beteiligen Sie sich möglichst zahlreich an allen noch laufenden Initiativen!!!
Widerspruch gegen die Änderungen in den IGV – einige Unklarheiten
Am 1. Juni 2024 wurden auf der Weltgesundheitsversammlung entgegen den selbst gesetzten Verfahrensvorschriften wichtige Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für angenommen erklärt. Und das, obwohl einige Ländervertreter offensichtlich bei der Abstimmung überfahren worden sind (s. auch Die letzte Weltgesundheitsversammlung – eine Art von Krimi).
Jetzt haben die Mitgliedsländer eine Frist von 10, bzw. 12 Monaten (für Slowakei, Iran, Neuseeland und Niederlande), um ihre Ablehnung der Änderungen bekannt zu geben. Das nennt man dann „Opting Out“. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Generaldirektor der WHO die Änderungen offiziell verlautbart. Nun ist dem Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) in Zusammenarbeit mit kantonalen und nationalen Politikern aufgefallen, dass es ein „Fristen-Wirrwarr“ rund um das Opting-out gibt.
Der Hintergrund dazu: Bei der Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2022 ist eine Verkürzung der Fristen beschlossen worden (Art. 59 IGV). Und die haben die oben genannten vier Länder klugerweise abgelehnt. Eine Anfrage des AFB Schweiz an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dazu nun das folgende Ergebnis erbracht:
- Bis zum 29.08.2024 ist die Bekanntgabe der geänderten IGV noch nicht erfolgt.
- Dies aber ist erforderlich, damit die Frist zum Einspruch beginnt und der Einspruch möglich wird.
Das sollte uns nicht in Sicherheit wiegen, denn das erwartet uns :
Laut diesen neuen Vorschriften soll die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Pandemiezustand ausrufen und in Krisenzeiten weltweit Gesundheitsmaßnahmen durchsetzen können, wie z. B. Pflichtimpfungen, Reiseverbote, Zensur von Presse und Internet, und eine verstärkte Überwachung von Ihnen und Ihrer Familie. Die WHO hat praktisch alles, was sie mit dem Pandemievertrag erreichen wollte, in die Internationalen Gesundheitsvorschriften gepackt.
(Citizen Go)
Der obige Text beruht auf den Informationen der folgenden Quelle und wurde von uns überarbeitet:
https://tkp.at/2024/09/02/neue-unklarheiten-ueber-gueltigkeit-der-aenderungen-in-den-who-vertraegen/