Gerichtstermin zur Entschwärzung der RKI-Protokolle verschoben

Antrag der RKI-Anwälte wurde stattgegeben / Verhandlungstermin erst im Juli / Ministerium nennt keinen Veröffentlichungstermin der entschwärzten Protokolle

Nachdem die vom Robert Koch-Institut (RKI) beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18. März – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt. Der ursprüngliche Termin am 6. Mai wurde aufgehoben.

Die RKI-Anwälte hätten „glaubhaft gemacht“, dass sie „wegen Urlaubsabwesenheit“ und eines weiteren Termins verhindert seien und die Einarbeitung eines anderen Anwalts der 80-köpfigen Kanzleiwegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar“ sei, erklärte das Gericht gegenüber der Multipolar vertretenden Kanzlei Partsch & Partner. Es sei nun „beabsichtigt, die Sache im Zeitraum vom 1. bis 19. Juli 2024 zu terminieren“. Die RKI-Anwälte sollen dem Gericht bis zum 2. Mai mitteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar sind.

Zudem forderte das Gericht die RKI-Anwälte auf, bis zum 19. Mai „konkret mitzuteilen, welche bislang geschwärzten Passagen offengelegt werden“. Die Kanzlei Raue hatte dem Gericht zuvor geschrieben, „dass die von Herrn Bundesminister Lauterbach angekündigte weitestmögliche Entschwärzung und anschließende Zurverfügungstellung der Unterlagen noch im Laufe des Mai erfolgen“ könne. Lauterbach seinerseits hatte am 28. März erklärt, die Entschwärzung dauere „vielleicht vier Wochen“, woraus sich ein Veröffentlichungstermin Ende April ergab. Der Gesundheitsminister hatte versichert, es solle „nicht der Hauch eines Eindrucks entstehen“, das RKI verberge bewusst etwas.

Auf die Frage, zu welchem Termin die entschwärzten Protokolle nun tatsächlich veröffentlicht werden, verwies das Gesundheitsministerium gegenüber Multipolar auf das RKI, da dem Ministerium „die Dokumente nicht vorliegen“ würden. Das RKI ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet.

Quelle:
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0043
Dieser Text ist aus der o.g. Quelle übernommen.


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eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
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Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025