Am 20.12.2023 wurde von der Bundesregierung der Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) beschlossen. Dieses Gesetz ist das sogenannte Ausführungsgesetz zum „Digital Services Act“ (DSA) der EU und soll noch vor dem 17.02.24 vom Bundestag beschlossen werden.
vgl. unseren Artikel zum DSA vom 02.01.2024.
Mit dem DSA soll die „Vermittlung und Verbreitung rechtswidriger oder anderweitig schädlicher Informationen und Tätigkeiten“ unterbunden werden. Wohlgemerkt: nicht nur rechtswidriger, sondern auch „anderweitig schädlicher Informationen und Tätigkeiten“!
Die Löschung von nicht-rechtswidrigen Informationen ist aber Zensur!
Deshalb startet die Gemeinwohl-Lobby eine E-Mail-Aktion an die Bundestagsabgeordneten.
Bitte schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten an.
Unter den folgenden Links finden Sie alles, was Sie für die Aktion brauchen:
- Allgemeine Infos der Gemeinwohl-Lobby:
https://gemeinwohl-lobby.de/zensurgesetz/ - Text für die E-Mail:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/01/Email-an-MdBs.pdf - Mail-Adressen der Bundestagsabgeordneten:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/01/MdB_Mailadressen.pdf