Corona-Wiedergutmachung

Der Unternehmer Markus Böning hat eine Möglichkeit entwickelt, sich das Geld zurückzuholen, das Bürger wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen zahlen mussten. Nachdem fünf Jahre wenig bis nichts passiert sei, sei es an der Zeit, den juristischen und öffentlichen Druck zu erhöhen und gemeinsam, gleichzeitig und koordiniert gegen dieses Unrecht vorzugehen, findet der Unternehmer.

Haben Sie während der "Pandemie" gegen irgendeine der unsinnigen Corona-Maßnahmen verstoßen und sind deshalb mit einer Geldbuße belegt worden? Dann können Sie jetzt versuchen, sich ihr Geld zurückzuholen. Denn die "Freiheitskanzlei" von Unternehmer Markus Böning hat eine Möglichkeit entwickelt, gemeinsam, gleichzeitig und koordiniert gegen dieses Unrecht vorzugehen.

Fünf Jahre lang sei wenig bis nichts passiert, schreibt Böning, jetzt sei es an der Zeit, dass die Bürger die Aufarbeitung selbst in die Hand nehmen. Sein "Kernangriff" besteht darin, dass eine Strafe Bürgern nur bei wirksamer Rechtsgrundlage auferlegt werden darf.

Die Aktion betrifft Verstöße gegen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, die Maskenpflicht oder Versammlungsverbote und Demonstrationsauflagen. Aber auch Verstöße im Zusammenhang mit Geschäften, Gastronomie und Dienstleistern, gegen Quarantäne- und Isolationspflichten, Test- und Impfnachweispflichten oder Verstöße in Bildungseinrichtungen, am Arbeitsplatz oder im Reisebereich.

Böning hat in einem Schreiben 24 Argumente zusammengestellt, warum die Corona-Maßnahmenpolitik nicht einfach fehlerhaft, sondern in vielen Punkten rechtsstaatlich fragwürdig und gesellschaftlich folgenschwer war. Er resümiert:

Ein Bußgeld ist nur dann rechtens, wenn es auf einer wirksamen und verhältnismäßigen gesetzlichen Grundlage beruht. War die zugrunde liegende Regelung im Nachhinein evident unverhältnismäßig oder beruhte sie auf nachweislich falschen Annahmen, kann die Strafe aufgehoben und bereits Gezahltes erstattet werden. (...) Viele Corona-Maßnahmen beruhten auf falschen Grundlagen. Deshalb waren auch zahlreiche Strafen rechtswidrig. Unser Ziel: Die vollständige Aufhebung aller Fehlentscheidungen.

Mit dieser Aktion will Böning den juristischen und öffentlichen Druck massiv erhöhen. Ohne teure Anwälte – mit allen nötigen Beweisen und Argumenten. "Gemeinsam fluten wir tausendfach die Kommunen in ganz Deutschland. Wir fordern Rehabilitierung, Gerechtigkeit – und politische Konsequenzen", betont er.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website "Corona-Wiedergutmachung".

Quelle:
https://transition-news.org/corona-wiedergutmachung


Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
Das Buch ist erschienen beim Massel Verlag [LINK]
Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025