Und wenn Du denkst, es geht nicht mehr…

Vor kurzem noch haben wir hier auf diverse globale Gipfeltreffen in unmittelbarer Zukunft hingewiesen (s. Die Schlinge zieht sich zu) und heute gibt es dazu gute Nachrichten zu vermelden:

Das geplante Notstandsrecht des Generalsekretärs wurde still und leise aus dem Zukunftspakt entfernt. Das war zunächst kein Thema in den Medien – bis vor wenigen Tagen in Washington republikanische Abgeordnete vor die Presse traten und auf den Zukunftsgipfel und den Zukunftspakt aufmerksam machten. Sie erklärten die Pläne für indiskutabel, den UN-Generalsekretär durch Ausrufung eines globalen Notstands aus Gesundheits-, Klima- oder sonstigen Gründen die Souveränität der US-Regierung beschneiden zu lassen.

Allerdings hatten zu diesem Zeitpunkt die Regierungen von Deutschland und Namibia, die die Aushandlung des Zukunftspakts koordinieren, die entsprechende Passage bereits komplett entschärft. Am 13.9. verteilten sie eine neue, vierte Revision des Entwurfs, die am 16.9. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Hier heißt es im Text zur 56. Maßnahme: „Wir fordern den Generalsekretär auf, Ansätze zur Stärkung der Reaktion des Systems der Vereinten Nationen auf komplexe globale Schocks im Rahmen der bestehenden Verantwortlichkeiten („within existing authorities“) und in Absprache mit den Mitgliedstaaten zu prüfen.

Und das ist etwas völlig anderes als das, was sich der UN-Generalsekretär in einer früheren Veröffentlichung für Insider hinsichtlich möglicher Notfallplattformen und der Ausrufung von globalen Notständen vorgestellt hat. https://bahrain.un.org/sites/default/files/2023-08/our-common-agenda-policy-brief-emergency-platform-en.pdf
Er wollte diese in eigener Hoheit ausrufen können, wobei er als Beispiele unter anderem Pandemien, das Klima und Cyberattacken nannte. Dann wollte er freihändig entscheiden, welche internationalen Finanzorganisation (IWF, Weltbank), sonstigen Organisationen, willigen Regierungen und Konzerne und „zivilgesellschaftlichen“ Organisationen bei der Bewältigung der Krise mitmachen dürfen.

Den Verantwortlichen bei UN, Bundesregierung und namibischer Regierung ist das Scheitern ihres Plans, dem UN-Chef das Recht zu geben, über den Ausnahmezustand zu entscheiden, offenbar sehr peinlich. In dem – auch im Namen seiner deutschen Kollegin verschickten – Erläuterungsschreiben zu den Änderungen lässt der namibische Repräsentant bei den Vereinten Nationen diese wichtigste Änderung aus.
Er schreibt (übersetzt): „Während die Hälfte des Textes des vorangegangenen (Rev. 3) Entwurfs unwidersprochen blieb, wurde das Schweigen zu anderen Elementen von mehreren Gruppen und Delegationen gebrochen. (…) Wir haben informelle Konsultationen zu Themen wie Klima, Abrüstung, internationale Finanzarchitektur, Gender und Menschenrechte einberufen. Außerdem haben wir umfangreiche bilaterale und regionenübergreifende Konsultationen zu allen anderen Themen durchgeführt, über die das Schweigen gebrochen wurde. Die Ergebnisse dieser intensiven Bemühungen spiegeln sich im Rev.4-Entwurf wider.

Die Verantwortung dafür, dass die Notstandsrechte für den UN-Generalsekretär zunächst Eingang in den Entwurf fanden, und dass dies ohne jegliche Beteiligung der Öffentlichkeit geschah, trägt auf deutscher Seite Außenministerin Annalena Baerbock. Die etablierten deutschen Medien müssen sich fragen lassen, warum sie nie über diesen weitreichenden und wichtigen Plan berichtet haben, ganz besonders die öffentlich-rechtlichen, die einen öffentlichen Informationsauftrag zu erfüllen haben.

Der obige Text basiert inhaltlich auf dem folgenden Artikel https://norberthaering.de/macht-kontrolle/zukunftspakt-2/ und ist gekürzt und redaktionell bearbeitet worden.