Eine aktuelle Untersuchung hat ergeben, dass in der Coronazeit nur jeder siebte positive PCR-Test in Deutschland mit einer tatsächlichen Infektion mit SARS-CoV-2 einherging. Die durch wissenschaft-liche Gutachter überprüfte (…) Studie wurde vom Psychologen Harald Walach, dem Physiker Michael Günther und dem Mathematiker Robert Rockenfeller erstellt. Datengrundlage der Untersuchung waren Messreihen zu PCR- und Antikörpertests des Verbands "Akkreditierte Labore in der Medizin" (ALM). Dieser umfasst bundesweit knapp 180 Labore, die während der Corona-Krise nach Verbands-angaben rund 90 Prozent des Corona-Testgeschehens repräsentiert haben sollen.
In einem Interview mit Multipolar erläuterten die Forscher ihre Ergebnisse. Dazu gehöre auch (…), dass bereits Ende 2020 circa ein Viertel der Bevölkerung eine natürliche Immunität gegen das Virus aufgrund einer Infektion aufgebaut hatte. (…)
Gemäß der ALM-Daten habe im November 2020 der Anteil positiver Antikörpertests bereits bei 15 Prozent gelegen, Ende 2020 bei 24 Prozent und im Mai 2021 bei 50 Prozent. (…)
Das jedoch stehe in einem deutlichen Widerspruch zu den Angaben des RKI, wonach bis Mitte November 2020 lediglich zwischen 2,0 und 2,8 Prozent der deutschen Bevölkerung Antikörper gegen SARS-CoV-2 gebildet hätten.
Auf Anfrage von Multipolar erklärte eine RKI-Sprecherin, die Behörde kommentiere "generell" keine "externen Untersuchungen". Auf die Frage, wo die von den ALM bereitgestellten und an das RKI übergebenen Daten in Antikörperstudien der Behörde verwendet worden seien, nannte die Pressesprecherin eine RKI-Webseite zu "Seroepidemiologischen SARS-CoV-2-Studien am RKI und in Deutschland" mit einem Stand von September 2022 sowie die RKI-Wochenberichte. Sowohl in den angegebenen Antikörperstudien als auch in den RKI-Wochenberichten ist jedoch mithilfe von Volltextsuchen kein Hinweis auf die Daten zu finden.
Der PCR-Test jedoch wird vom RKI noch immer als "Goldstandard hinsichtlich Sensitivität und Spezifität" bezeichnet. Und Christian Drosten hat im Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen im August ausgesagt, ein positiver PCR-Test bedeute in jedem Fall eine Infektion. (…)
Die rechtliche Grundlage für diese Aussagen sind die Paragrafen 22a und 28a des Infektionsschutzgesetzes. Darin ist festgelegt, dass nur ein PCR-Test das Vorliegen – oder auch Nicht-Vorliegen – einer Infektion nachweisen kann und positive PCR-Tests als Grundlage der Sieben-Tage-Inzidenz dienen. Das ist - nach Einschätzung der o.g. drei Forscher - "nicht hinnehmbar" und müsse dringend angepasst werden.
Dieser Beitrag beruht inhaltlich auf der u.g. Quelle und wurde in Auszügen gekürzt und redaktionell bearbeitet.
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