Die „Mafia-Methoden“ der WHO

„Welcher WHO-Mitgliedstaat wird der Erste sein, der aus dieser korrupten Pharmafront austritt“, fragt ein aktuell vielbeachteter Essay der Juristin und Journalistin Shabnam Palesa Mohamend.

Darin wird von autoritären Methoden berichtet, die angewendet worden sind, um am Ende doch noch geänderte Internationale Gesundheitsvorschriften durchzubringen. Dazu soll massiver Druck auf die Delegierten der verschiedenen Mitgliedstaaten ausgeübt worden sein.

Als einer von 10 Anwälten aus 9 Ländern nahm Thomas Oysmüller an einer internationalen Juristenkonferenz über die WHO, die Weltgesundheitsversammlung 77 und die Auswirkungen der IHR-Änderungen und eines vorgeschlagenen neuen Pandemievertrags teil. Zusammen mit seiner niederländischen Kollegin, der Rechtsanwältin Meike Terhorst, hatte er  LAWYERS AGAINST WHO (L.A.W) gegründet.
Hier die Ergänzungen der beiden Anwälte zum o.g. Essay:

Ein indischer Delegierter der WHA 77 erklärte, dass sie bedroht und eingeschüchtert worden seien. Sie könnten, so die Drohung, nicht nach Hause zurückkehren, bis die Änderungen der IHR 2005 angenommen werden. Ihnen sei gesagt worden, sie dürften keine Rückflugtickets kaufen: "Sie sind mit einem One-Way-Ticket nach Genf gereist. Sie durften nicht nach Hause zurückkehren, bevor sie nicht Ja gesagt hatten". Die indische Delegation erklärte, die US-Delegation dränge auf die Annahme der IHR. Entweder heimlich oder mit Gewalt.

Andere Teilnehmer bestätigten, dass die Delegierten bedroht wurden. Das bedeutet im Ergebnis:

  1. Die Verhandlungen wurden durch Druck und Drohungen mit Sanktionen, Handelsbeschränkungen und Verleumdungen in den internationalen Medien ohne Einigung beendet.
  2. „Es wurde nichts akzeptiert. Die WHO tut so, als hätten alle zugestimmt, und wird später versuchen, die Beschlüsse zu ändern. „Sie versuchen, die Menschheit zu täuschen“.
  3. Die Mitgliedstaaten wurden unter Druck gesetzt und bedroht. Die Nationalstaaten sagten, sie würden sich dem Druck nicht beugen. Einige Delegierte verließen die WHA 77 aus Protest vorzeitig.
  4. Die Länder, die unmittelbar nach der Verabschiedung intervenierten, distanzierten sich von den Änderungen der IHR 2005“. Es gab also mehr als ein Land, das dagegen war.

Hier die Positionen einzelner (kritischer) Mitgliedsstaaten:
Slowakei:
Ein Delegierter sagte der Weltgesundheitsorganisation: „Die Slowakei distanziert sich von den gesamten Änderungen der IHR 2005.
Costa Rica: „distanziert sich“, weil „die Verlängerung und die Ungewissheit eines möglichen Pandemieabkommens nur dazu dienen, die bestehende Polarisierung zu verschlimmern, die das Wohlergehen meiner Bevölkerung beeinträchtigt, und ich bin verantwortlich für die Erhaltung und Pflege ihrer Gesundheit“.
Iran:Der Ergebnistext der IHR geht nicht in vollem Umfang auf die von einer Reihe von Staaten seit langem vorgebrachten Bedenken ein und ist weit von dem entfernt, was wir im Rahmen dieses Prozesses erwartet haben, nämlich Fragen der Gerechtigkeit und Entwicklung. Was die Rechte der Staaten und der Parteien in den IHR betrifft, so sollte der Generaldirektor über eine mögliche Ablehnung oder einen Vorbehalt zu den Artikeln 59, 61 und 62 der IHR informiert werden. Schließlich bekräftigen wir, dass nichts in dieser Resolution so ausgelegt werden sollte, dass die Befugnisse der WHO und anderer internationaler Gremien zum Nachteil der Souveränität der Vertragsstaaten erweitert werden.
Russland:Die russische Delegation wird die IHR im Rahmen unserer nationalen Gesetzgebung prüfen. Wir betonen die souveränen Rechte der Staaten, Vorbehalte anzubringen oder Änderungen abzulehnen, die in der Verfassung und in Artikel 61 und 62 der IHR vorgesehen sind.
Belarus argumentiert ähnlich wie Russland fügt aber auch an, dass man gegen die Verwendung von Menschen als Laborraten bei Massenimpfkampagne sei. Man unterstütze die Haftungsbefreiung der Impfstoffhersteller nicht.
Argentinien: „Wir bedauern, dass die umfangreichen und komplexen Änderungsanträge im letzten Moment fertiggestellt wurden. Wir treffen die Entscheidung als souveränes Mitglied des Staates am 13.4. und möchten unsere Überzeugung wiederholen. Wir möchten unsere Überzeugung wiederholen, dass es bei der Umsetzung eines Pandemieabkommens der Souveränität jedes einzelnen Mitgliedstaates obliegt, dieses Abkommen auf seine Gesetzgebung anzuwenden, um seine Bürger so zu schützen, wie er es für am besten hält und wie es seine Unabhängigkeit und Freiheit schützt“.

Weitere Vorbehalte äußerten Großbritannien (Entscheidung wird nach den Wahlen getroffen) und die Niederlande („Das Parlament bestimmt“).

Wie ist die Rechtslage zu den Änderungen der IHR 2005? Die Ansicht von T- Oysmüller in Kürze:

  • Das Verfahren zur Verabschiedung der IHR 2005 auf der WHA 77 war rechtswidrig
    Einschließlich der Verletzung von Artikel 55(2) und der fehlenden Abstimmung am Samstag, den 1. Juni 2024
  • Nur 37 von 194 Ländern haben ihre Unterstützung bekundet. Die Staaten waren: Deutschland, Kanada, Irak, Spanien, Monaco, USA, Äthiopien, Mexiko, Fidschi, Frankreich, Schweiz, Norwegen, Kolumbien, Brasilien, Katar, Südkorea, Indonesien, Indien, Japan, Kenia, Zentralafrika, Neuseeland, Irland, China, Belgien, Bangladesch, Pakistan, Uruguay, Haiti, Australien, Nigeria, Palästina, Vatikan, Singapur, Ägypten, Tansania, Senegal
  • Die anderen Länder lehnten ab, wurden ignoriert nicht anerkannt oder bedroht.
  • Nötigung ist keine Zustimmung. Die Delegierten der Mitgliedsstaaten sollten rechtliche Schritte einleiten.

Auch Rechtsanwalt Phillip Kruse, einer der führenden Anti-WHO-Aktivisten im deutschsprachigen Raum, kommentierte den Artikel von Mohamed und bestätigt die Schilderungen durch seine eigenen Beobachtungen.

Er schreibt auf seinem Telegram-Kanal:
Sehr ähnlich hat sich mir gegenüber persönlich der Botschafter eines geopolitisch wichtigen Landes (nicht USA) am Freitag, 31.05.2024 in Genf in einem über einstündigen Gespräch geäußert. Er wurde sehr deutlich und sagte mir: Der massive Druck auf die WHO-Mitgliedstaaten geht von der BIDEN-Administration (USA) aus.

Bekanntlich machen Drohungen und Druckversuche jede Willensäußerung unwirksam (siehe Art. 50-52 Wiener Konvention über das Recht der Verträge).

Je nach der konkreten Beweislage ist die Nichtigkeit aber keine automatische Rechtsfolge sondern die betroffenen Länder müssen sich auf dieses Gültigkeitshindernis selber berufen.

Quelle: https://tkp.at/2024/06/05/die-mafia-methoden-der-who/ 5. Juni 2024  von Thomas Oysmüller

Inhaltlich aus der o.g. Quelle übernommen und mit redaktionellen Änderungen versehen