Die letzte Weltgesundheitsversammlung – eine Art von Krimi

Auf der 77. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung (WHA) vom 27.05. bis 01.06.24 in Genf sollten zwei Völkerrechtsverträge verabschiedet werden: Der sogenannte Pandemievertrag und eine Überarbeitung der schon existierenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).

Die Verabschiedung des Pandemievertrages wurde jedoch verschoben. Das Mandat des zwischen-staatlichen Verhandlungsgremiums (INB) wurde verlängert, um weiter über das neue Abkommen zu verhandeln. Man wünscht eine Verabschiedung spätestens bei der nächsten WHA im Jahr 2025 oder aber schon bei einer Sondersitzung in 2024.

Ein Teil der IGV-Änderungen sind unter denkwürdigen Umständen verabschiedet worden. Wie Laura Kölsch vom Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte schreibt, ist der IHR-Änderungsprozess mit eklatanten Rechtsverstößen behaftet. https://netzwerkkrista.de/2024/05/22/das-gerangel-um-das-grosse-geschaeft-mit-pandemieprodukten/
Hier finden Sie eine Übersicht der Verstöße (Vortrag von Dr. Beate Pfeil auf www.kla.tv/29614)

Wann muss der Verhandlungstext vorliegen? -Zwingende Verfahrensvorschrift nach §55 IGV

Die Endfassung, über die in der Weltgesundheitsversammlung abgestimmt wird, muss den Staaten spätestens vier Monate vor der Abstimmung vorgelegt werden. Das wäre im Februar 2024 der Fall gewesen.

Sinn dieser Vorschrift

Die Staaten müssen sich klar werden über die politischen, wirtschaftlichen, administrativen und auch finanziellen Folgen. Sie müssen auch prüfen, ob diese IGV-Änderungen vereinbar sind, zum Beispiel mit ihren nationalen Verfassungen oder mit dem Völkerrecht.

Wie hat es sich wirklich abgespielt?

Die endgültige Version wurde erst kurz vor der Abstimmung fertiggestellt.

Was wäre die Rechtsfolge…

Wenn die Abstimmung als völkerrechtswidrig angesehen würde, wäre sie damit unwirksam. Jeder Staat, der hier nicht widerspricht, würde sich ins Unrecht setzen.

 

 

Wie lautet die Verfahrensregel 72 zur Abstimmung?

Es muss mit Handzeichen abgestimmt werden oder auf Antrag sogar namentlich.

Wie hat es sich wirklich abgespielt?

In der Videoaufnahme von der Abstimmung (sichtbar ist nur das Plenum vorne) wird folgendes deutlich: Der Präsident fragt: „Liegt jedem diese Endfassung vor?“

Die Teilnehmer schweigen. Dann sagt er: „I see no objections” (Ich sehe keinen Widerspruch)

Erneute Frage des Präsidenten: „Sind alle damit einverstanden?“

Erneutes Schweigen, erneute Zusammenfassung: „I see no objection.“

Ohne es zu benennen ist also eine andere Vorgehensweise gewählt worden, die das Schweigen als Zustimmung wertet. Die Frage ist, ob dieses Schweigen im Sinne der aktuellen Rechtauffassung als Willenserklärung gewertet werden kann.

 

Was war das Ergebnis der Abstimmung?

Daraufhin wurde eine Einstimmigkeit behauptet, die mit Hilfe des Videos nicht zu überprüfen ist.

Wer war dafür?

37 von 194 Mitgliedsstaaten haben sich ausdrücklich für diese IGV-Verabschiedung ausgesprochen, s. Auflistung unten

Wer war in der Diskussion dagegen?

Es wurde viel Widerspruch hörbar: Weißrussland, Iran, Argentinien, Costa Rica, Slowakei und andere Staaten

Wurde das Quorum erreicht?

Das Quorum meint hier die vorgeschriebene Anzahl abgegebener Stimmen. 99 Staaten hätten explizit mit Handzeichen zustimmen müssen.


Quelle: https://transition-news.org/who-neue-vorschriften-offnen-die-tur-zu-dauerhaften-notfallen

Diese Staaten haben ihre Unterstützung der IGV bekundet:
Ägypten, Äthiopien, Australien, Bangladesch, Belgien, Brasilien, China, Deutschland, Fidschi Frankreich, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Irland, Japan, Kanada, Katar, Kenia, Kolumbien, Monaco, Mexiko, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Palästina, Schweiz, Senegal, Singapur, Spanien, Südkorea, Tansania, Uruguay, USA, Vatikan, Zentralafrika.

Nur wenige Länder, darunter Argentinien, Iran, Niederlande, Slowakei, Russland, Großbritannien, Japan und die Schweiz betonten allerdings ihr souveränes Recht, jede Änderung zu Hause rational zu prüfen und dann anzunehmen, abzulehnen oder Vorbehalte zu machen.
Dessen ungeachtet gilt der folgende Mechanismus:

Internationale Gesundheitsvorschriften
(IGV)

Wenn 99 Staaten zugestimmt haben (einfache Mehrheit) …

… treten die IGV nach 12 Monaten automatisch in Kraft (Mai / Juni 2025)

Ausnahme: Ein Staat erklärt für sich innerhalb von 10 Monaten (bis 31.03.25)  den Ausstieg (Opt-Out)

Pandemievertrag

130 Staaten müssen zustimmen (2/3-Mehrheit)

Einzelne Staaten müssen den Vertrag innerhalb von 18 Monaten ratifizieren (Nov./Dez. 2025)

Mit der 40. Ratifikation tritt der Vertrag für alle in Kraft


Gesetzt den Fall, beide Rechtsvorschriften werden nicht gestoppt, sind in Deutschland innerstaatliche Umsetzungsgesetze nötig.

  1. Da es die IGV bereits gibt, liegen auch ein Gesetz zu den IGV und ein IGV-Durchführungsgesetz vor. Diese Gesetze müssen auf die Neuregelungen bezogen werden.
  2. Zum Pandemievertrag muss ein Zustimmungsgesetz vom Bundestag beschlossen werden – unter Beteiligung des Bundesrates. Diese neuen Rechtsgrundlagen stehen im Rang unter dem Grundgesetz – das ist die gute Nachricht. Andererseits haben wir in der Corona-Zeit einen schleichenden Verlust an Rechtsstaatlichkeit erlebt – z.B. im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Und zwar ohne jegliche juristische Verpflichtung gegenüber der WHO! Das sollte uns skeptisch stimmen.

Unser Widerstand muss sich auf die Politiker richten, die den Opt-Out erklären können: Bitte unterzeichnen Sie dringend diese Petition des Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid gegen die internationalen Gesundheitsvorschriften Petition Nr. 169890 an den Deutschen Bundestag zur Ablehnung der neuen IGV oder sammeln Sie selbst Unterschriften: https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/downloads/2024-06-27_Unterschriftenliste_Bundestagspetition_IHR.pdf