WHO-Pandemievertrag: „Ein absoluter und totaler Reinfall“

Der US-Journalist James Roguski hat kürzlich den neuesten Entwurf des WHO-Pandemievertrags und der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) geleakt (= durchsickern lassen). Diese jüngste Variante bezeichnet er als „ein klares Eingeständnis des völligen Scheiterns“. Die einzig angemessene Reaktion darauf sei: Der Vertrag müsse abgelehnt werden.

Der Grund: Das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium (INB) schlägt den Nationen (…) vor, ab dem 17. Juni 2024 ein unfertiges Dokument zu unterzeichnen und sich darauf zu einigen, die Festlegung der Einzelheiten in die ferne Zukunft zu verschieben. „Damit wolle man“, schreibt Roguski ein Rahmenabkommen erzielen und eine brandneue Bürokratie einrichten, die sogenannte „Konferenz der Vertragsparteien“. (s. Artikel 21 ) Und diese wäre ermächtigt, jedes Jahr auf unbestimmte Zeit zusammenzukommen. (…)

Das Verhandlungsteam will die Entscheidungen über die folgenden Punkte aufschieben:

  • Artikel 5 „One Health“:
    Der One-Health-Ansatz (Eine-Gesundheit; das bedeutet, dass viele Faktoren, wie z.B. das Klima oder die Landwirtschaft in den Gesundheitsbegriff einfließen können) wird in seinen Bedingungen und Dimensionen so definiert, dass er den Bestimmungen der IHR (internationale Gesundheitsregeln) von 2005 Rechnung trägt. Er soll bis zum 31. Mai 2026 einsatzbereit sein.
  • Artikel 6: Abwehrbereitschaft, Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme
    Die WHO entwickelt in Partnerschaft mit den einschlägigen Organisationen ein umfassendes (…) System zur Überwachung und Bewertung der Pandemieprävention und -reaktion und bewertet dessen Umsetzung. Der Zeitplan dafür ist noch zu vereinbaren.
  • Artikel 12. Zugang und Vorteilsausgleich
    Bis zum 31. Mai 2026 soll ein System einsatzbereit sein, dass die Bedingungen für einen Zugang zu Krankheitserregern und einen Ausgleich von Vorteilen regelt.
  • Artikel 13: Lieferkette und Logistik
    Es wird ein multilaterales System für die Verwaltung der Entschädigung und Haftung im Zusammenhang mit Impfstoffen und Therapien bei Pandemien in Betracht gezogen.
  • Artikel 20: Nachhaltige Finanzierung
    Die Konferenz der Vertragsparteien beschließt innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des WHO-Pandemie-Übereinkommens das Mandat für den [Koordinierungsmechanismus für die Finanzierung] und die Modalitäten für seine Arbeitsweise und Leitung.
  • Artikel 21: Konferenz der Vertragsparteien
    Die Konferenz der Vertragsparteien beschließt durch Konsens eine Finanzordnung für sich selbst und für die Finanzierung der von ihr gegebenenfalls eingerichteten Nebenorgane sowie Finanzvorschriften für die Arbeit des Sekretariats.
  • Artikel 33: Unterzeichnung des Abkommens
    Auf der Tagung vom 17. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024 am Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Genf und danach vom 8. Juli 2024 bis zum 7. Juli 2025 am Sitz der Vereinten Nationen in New York
  • Artikel 35: Inkrafttreten
    Am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der sechzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-, förmlichen Bestätigungs- oder Beitrittsurkunde beim Verwahrer.

Quellen:
https://transition-news.org/who-pandemie-vertrag-ein-absoluter-und-totaler-reinfall
https://transition-news.org/IMG/pdf/proposal_for_the_who_pandemic_agreement.pdf

Dieser Text folgt den angegebenen Quellen, ist allerdings gekürzt und redaktionell bearbeitet