Corona-Solution, der Verbund von Initiativen für Ärzte und Wissenschaft, hat jetzt eine Konferenz vom 05.04.2024 online gestellt. Aufschlussreich und beunruhigend dabei: Der Vortrag der Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil* zu den nächsten Schritten im Rahmen der „WHO-Verhandlungen“. Und das ist der offizielle Terminplan:
27.05.- 24.06.2024,
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77. Weltgesundheitsversammlung in Genf, 194 Staaten
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Internationale Gesundheitsvorschriften |
99 Staaten müssen zustimmen (einfache Mehrheit) |
IGV treten nach 12 Monaten automatisch in Kraft (Mai / Juni 2025) |
Ausnahme: Ein Staat erklärt für sich innerhalb von 10 Monaten den Ausstieg (= Opt-Out-Regel)
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Pandemievertrag |
130 Staaten müssen zustimmen (2/3-Mehrheit) |
Einzelne Staaten müssen den Vertrag innerhalb von 18 Monaten ratifizieren (Nov./Dez. 2025) |
Mit der 40. Ratifikation tritt der Vertrag für alle in Kraft |
Gesetzt den Fall, beide Rechtsvorschriften werden nicht gestoppt, sind in Deutschland innerstaatliche Umsetzungsgesetze nötig.
- Da es die IGV bereits gibt, liegen auch ein Gesetz zu den IGV und ein IGV-Durchführungsgesetz vor. Diese Gesetze müssen auf die Neuregelungen bezogen werden.
- Zum Pandemievertrag muss ein Zustimmungsgesetz vom Bundestag beschlossen werden – unter Beteiligung des Bundesrates.
Diese neuen Rechtsgrundlagen stehen im Rang unter dem Grundgesetz – das ist die gute Nachricht. Andererseits haben wir in der Corona-Zeit einen schleichenden Verlust an Rechtsstaatlichkeit erlebt – zum Beispiel im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Und zwar ohne jegliche juristische Verpflichtung gegenüber der WHO! Das sollte uns skeptisch stimmen.
Auch für den Generaldirektor der WHO gilt (auf dem Papier) der Maßstab der Verhältnismäßigkeit bei der Verhängung von Maßnahmen (wie Impfpflicht, Isolierung, Reisebeschränkungen etc.). Allerdings fehlt eine unabhängige Instanz für eine fundierte Überprüfung. Und bei der Ausrufung eines PHEIC (Public Health Emergency of International Concern) muss er einen so genannten Notfallausschuss einberufen – dessen Mitglieder er selbst auswählen kann und dessen Rat nicht bindend ist. Egal, was die Faktenchecker sagen: Das ist ganz schön viel Macht für jemanden, der als Minister in Äthiopien Cholera-Ausbrüche vertuscht hat.
Die beiden Vertragswerke nehmen umgekehrt die Staaten stark in die Pflicht:
über Produktionsverpflichtungen, über finanzielle Pflichten der „reichen“ Staaten, über Richtlinien für die rasche Zulassung von Medizinprodukten inklusive Impfstoffe. Ein Novum dabei: Die „non-states-actors“, also Pharmafirmen, sind Vertragspartner.
Von der gain-of-function-Forschung verabschiedet man sich nicht. Sie wäre zwar für die Entwicklung von Biowaffen nutzbar, ist aber auch eine Basis für die Entwicklung vermeintlich unverzichtbarer Impfstoffe. Und das ist ein unschlagbar effizientes Geschäftsmodell.
Und was sagt nun die am 09.02.24 geleakte Neufassung der IGV?
Hier werden die Einführung einer nationalen IGV-Behörde, die Einführung einer Frühwarnstufe und die Einführung einer zusätzlichen „pandemischen Notlage“ benannt. Mit anderen Worten: Es soll noch früher gewarnt werden, es gibt eine weitere Stufe über dem PHEIC und das Ganze darf nochmals teurer werden.
Dagegen soll für die Ausrufung eines Notfalls der One-Health-Ansatz gestrichen werden. Damit wäre hier das Klima als Krisenauslöser vom Tisch.
Zudem sind die Notstandsempfehlungen nicht mehr als verbindlich anzusehen und der strikte Umsetzungsmechanismus (Ausschüsse, Dashboard) sind gestrichen.
Aber hier gilt das bereits oben Gesagte: Die Staaten haben in der Corona-Zeit auch ohne Verpflichtung die Empfehlungen freiwillig und in voller Breite umgesetzt.
Damit das auch in Zukunft so schön klappt, setzt man auf Bewusstseinsbildung und Verhaltenslenkung der Bevölkerung. Am 29.06.2023 wurde auf der 76. Weltgesundheits-versammlung „die erste globale Resolution zum Thema Verhaltensforschung zur Förderung der Gesundheit (beschlossen)“ (Sie) „hebt die Bedeutung der Verhaltensforschung für das Verständnis der Faktoren hervor, die das Gesundheitsverhalten beeinflussen, sowie für die Bekämpfung der wichtigsten Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.“
Eine der wesentlichen Herausforderungen scheint dabei in der stetigen Produktion von Fake News zu liegen, die die „reine Lehre“ verwässern oder ihr gar widersprechen. Insofern hat man von EU-Seite schon vorgesorgt und mit dem Digital Services Act eine Rechtsgrundlage für Zensur geschaffen, die seit dem 17.02.2024 vollumfassend anwendbar ist.
Was bleibt uns angesichts einer solchen Herausforderung zu tun?
- Nicht verzagen – nicht verzagen – nicht verzagen
- Infos weitergeben -die gibt es z.B. auf mogelpackung-who.info
- An Demos teilnehmen
- Unseren Volksvertretern schreiben oder sie aufsuchen
*Frau Dr. Pfeil ist Expertin für Völker- und Menschenrechte. Sie vertritt auch die Gruppe „World Health Alliance“, die viele brauchbare Info-Materialien auch für den Kontakt mit Abgeordneten erstellt hat.
Quellen:
https://www.corona-solution.com/de/fragen-und-antworten/konferenz-05-april-2024/
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/behavioural-sciences-better-health/
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/hatedemics/
https://www.who.int/europe/de/news/item/20-06-2023-new-global-resolution-calls-for-establishment-of-behavioural-science-units-or-teams
Dieser Text wurde nach den obigen Quellen zusammengestellt