Zwang zur elektronischen Patientenakte für alle
Gestern haben die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (EHDS) gestimmt, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers zusammengeführt werden sollen. Abmelden davon ist nicht vorgesehen…
Konkret soll das EU-Gesetz Ärzte verpflichten, eine Zusammenfassung jeder Behandlung eines Patienten in den neuen Gesundheitsdatenraum einzustellen (Artikel 7). Ausnahmen oder ein Widerspruchsrecht sind auch für besonders sensible Krankheiten und Therapien wie psychische Störungen, sexuelle Krankheiten und Störungen wie Potenzschwäche oder Unfruchtbarkeit, HIV oder Suchttherapien nicht vorgesehen. Der Patient soll Zugriffen auf seine elektronische Patientenakte durch andere Gesundheitsdienstleister nur widersprechen können, solange kein Notfall vorliegt (Artikel 3 (9)).
Auch wenn lt. Umfrage der Europäischen Verbraucherzentralen (BEUC) 44% der Befragten Diebstahl ihrer Gesundheitsdaten und 40% unbefugte Datenzugriffe befürchten, gibt es im EU-Parlament bisher keine Mehrheit dafür, Patienten ein Widerspruchsrecht zu geben. Am 28. November sollten die zuständigen Ausschüsse die Parlamentsposition festlegen. Im Dezember soll das Plenum abstimmen und kann letzte Änderungen vornehmen. Sollte die Zwangs-ePA im weiteren Verlauf EU-Gesetz werden, müssten alle Mitgliedsländer das Widerspruchsrecht streichen.
Das allerdings wird bei den Regierungen wohl nicht auf großen Widerstand stoßen. Auch die EU-Regierungen wollen ausweislich des letzten Verhandlungsstandes eine Zwangs-ePA für alle ohne jedes Widerspruchsrecht einführen. Beschlossen werden könnte dies bereits am 6. Dezember im sog. COREPER-Ausschuss.
Der bisherige Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung:
„Im Rahmen ihrer Patientensouveränität und als Ausdruck ihres Selbstbestimmungsrechts steht es den Versicherten frei, die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte abzulehnen“ wäre dann überholt.
Hintergrund: Vor kurzem hat das EU-Parlament einen Entschließungsantrag angenommen, der auf die Entmachtung der Nationalstaaten zugunsten eines zentralen Superstaats hinausläuft. Alle wichtigen Kompetenzen, selbst solche, die bisher auf Ebene von Bundesländern angesiedelt waren, sollen einer „Europäischen Exekutive“ übertragen werden. Darunter alles was das Gesundheitswesen betrifft.
Diese Informationen stammen von Dr. Peter F. Mayer und sind im Original zu finden auf: https://tkp.at/2023/11/29/eu-am-weg-zum-totalitaeren-superstaat-parlament-beschliesst-zwang-zur-elektronischen-patientenakte-fuer-alle/