Die WHO oder: Die Büchse der Pandora

Im Mai 2025 hat die Weltgesundheitsversammlung der WHO in Genf über den Pandemievertrag verhandelt. Das Ergebnis wurde lautstark gefeiert – die Inhalte aber waren noch nicht ausdiskutiert. 

Hier erwartet Sie nun eine Nachlese, ein Vorausblick und eine Betrachtung einzelner Aspekte bei IGV und Pandemievertrag, basierend auf zwei Interviews die AUF1 bzw. die Epoch Times mit der Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil geführt haben.

Dr. Pfeil arbeitete unter anderem von 2017 bis 2023 als unabhängige Sachverständige des Europarats. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf Menschenrechtsthemen im Kontext von Völker- und Staatsrecht. Sie ist Teil einer Gruppe kritischer Experten, die die Entstehung des WHO-Pandemievertrages eng begleitet hat.

  • A. Die Nachlese

    1. Wie erfolgte die Abstimmung?

      Der WGV-Präsident [Teodoro J. Herbosa, Gesundheitsminister der Philippinen] fragte, ob die Versammlung bereit sei, die am Vortag vorbereitete Resolution zu verabschieden. Er wartete 7 Sekunden und sagte dann, dass er keinen Widerspruch sehe. Der Pandemievertrag wurde also im Konsensverfahren angenommen, obwohl die Geschäftsordnung eine Abstimmung per Handzeichen vorsieht.

    2. Wer stimmte ab?

      Manchmal wird eingewandt, dass nicht genug Mitglieder anwesend waren, um bei der Abstimmung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Laut WGV-Geschäftsordnung allerdings beziehen sich die erforderlichen Quoren, hier also die Zweidrittelmehrheit, auf die Mitglieder "present and voting". Gezählt werden also immer nur die, die anwesend sind und abgestimmt haben. Sogar Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
      Die gleichen Regeln gelten für das Intergovernmental Negotiating Body, das Gremium, das bis kurz vor der Plenarabstimmung den Text des Pandemievertrages und die dazugehörige Resolution ausgearbeitet hatte.
      Stimmberechtigt waren dort 181 Mitglieder.
      Bei der Abstimmung waren 46 Delegierte abwesend.
      Es wurde nur noch mit 135 Mitgliedern abgestimmt.
      Von diesen haben 124 mit "ja" gestimmt, und es gab elf Enthaltungen.
      Formal reichten dort 83 Stimmen zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit. Doch die 46 Abwesenden bedeuten eine ganz gewaltige Zahl. Auch dass es elf Enthaltungen gab, hat eine gewisse Symbolkraft.

    3. Was wurde abgefragt?

      Konkret wurde lediglich die Bereitschaft abgefragt, die entsprechende Resolution (unter anderem zur Verabschiedung des Pandemievertrages) anzunehmen. Da kein Widerspruch kam, galt die Resolution und mit ihr der Pandemievertrag als verabschiedet.

    4. Auf welcher Grundlage wurde abgestimmt?

      Die zu verabschiedende Resolution ist den Delegierten der Weltgesundheitsversammlung erst am Vortag vorgelegt worden, obwohl die eigene Regel vorsieht, die wesentlichen Dokumente mindestens 6 Wochen vor der Abstimmung zu veröffentlichen.

    5. Worüber wurde verhandelt?

      Der Hauptstreitpunkt, das so genannte Pathogen Access and Benefit-Sharing System (PABS), wurde ausgeklammert. Dieses System soll die Aufteilung der Profite aus dem Zugang zu Krankheitserregern regeln. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die bis zur Weltgesundheitsversammlung 2026 einen diesbezüglichen Anhang zum Pandemievertrag erarbeiten soll.

  • B. Das weitere Verfahren

    Der o.g. Anhang zum PABS muss erarbeitet werden. Sollte er in 2026 vorliegen, kann der Pandemievertrag zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Erst dann können die Verfahren zur innerstaatlichen Umsetzung beginnen.
    In Deutschland ist die Erarbeitung eines Zustimmungsgesetzes nötig. Es regelt Details, die der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschieden muss. Und erst anschließend wird die Ratifikationsurkunde an den Generaldirektor übergeben.
    International: Das Abkommen muss von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden, damit es überhaupt in Kraft treten kann. Es gilt dann auch nur für diese Staaten. Für das Ratifizierungsprozedere kann man etwa eineinhalb Jahre veranschlagen. Und nur wenn 60 Staaten ratifiziert haben, kann der Pandemievertrag in Kraft treten.

  • C. Ein Abgleich: Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften

    Woher kommt der meiste Druck?

    Letztlich greifen alle diese Vorschriften zwar wie Zahnräder ineinander, aber ein internationaler Gesundheitsnotstand kann nur mit Hilfe der IGV ausgerufen werden. Auf dieser Grundlage können dann auch sogenannte Empfehlungen ausgesprochen werden. M.a.W.: Das konkrete Notstandsreglement findet sich in den IGV – und nur dort. Letztlich wird dieses aber durch die im Pandemievertrag enthaltenen Rahmenregelungen noch massiv verstärkt. So werden die Staaten unter Druck gesetzt, bereits jetzt die vorbereitende Infrastruktur zur späteren Umsetzung des Pandemievertrages zu schaffen. Es wird auch ein neues Überwachungsgremium eingeführt, die „Konferenz der Parteien“. Dort ist jeder Staat vertreten, der den Pandemievertrag ratifiziert hat. In diesem Gremium soll dann die effektive Umsetzung des Pandemievertrages gefördert werden. Außerdem hat die WHO bereits in den Internationalen Gesundheitsvorschriften Regeln eingeführt, nach denen die Staaten ihre Behörden (bis hin zur kommunalen Ebene) auf die WHO-Verpflichtungen "einschwören" müssen.

    Bekämpfung sogenannter Desinformationen

    Die in der Urversion des Pandemievertrages aus dem Jahr 2023 enthaltene Regelung zur Bekämpfung von Fehl- und Desinformation ist in der neuen Version weggefallen.
    Aber: Eine entsprechende Passage wurde im allerletzten Moment in den Anhang der 2024 geänderten IGV eingefügt.

    Es erstaunt fast zu lesen, dass die WHO auch einige Sorgen umtreiben.

    Da ist natürlich das Geld. Trotz der tapferen Rettungsversuche durch die deutsche Regierung sind wohl die Mindereinnahmen kaum bis gar nicht auszugleichen. Und da sind die 46 Abwesenden und die 11 Enthaltungen bei der Abstimmung.
    Und dann gibt es noch die „bösen Jungs“ in der EU. Die womöglich ausscheren, so dass der Zusammenhalt nicht mehr funktioniert. Anlass zur Besorgnis geben wohl Italien, Rumänien, Polen, Ungarn und die Slowakei

    Doch natürlich hat die WHO auch dafür eine Lösung in der Hinterhand. Man wünscht sich nämlich, dass die EU nicht nur im Block verhandelt, sondern dass sie auch einheitlich abstimmt.

    Und das wäre – so Frau Dr. Pfeil – extrem gefährlich. Dann anders als die WHO kann die EU verbindliches Recht setzen, Notstände ausrufen und Maßnahmen definieren.

Also: Wir brauchen noch Luft für die lange Strecke…

Quellen:
https://www.epochtimes.de/gesellschaft/in-7-sekunden-angenommen-was-bei-der-who-in-genf-wirklich-passiert-ist-a5156361.html https://www.epochtimes.de/etplus/pandemievertrag-die-who-uebt-enormen-druck-auf-die-staaten-aus-a5152780.html
https://auf1.tv/das-grosse-interview/massive-menschenrechtsverletzungen-juristin-dr-pfeil-bekaempft-who-vertraege


Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
Das Buch ist erschienen beim Massel Verlag [LINK]
Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025