Der WHO-Pandemievertrag und seine versteckte Agenda

Mittlerweile ist bekannt, dass der Abschluss des Pandemievertrags auf die nächste Weltgesundheitsversammlung im Mai verschoben ist. Das ist die gute Nachricht.

Die schlechte allerdings folgt auf dem Fuß:  Es ist eine neue Version an die Öffentlichkeit durchgesickert, die nach Analyse durch das Aktionsbündnis Freie Schweiz eine besorgniserregende Tendenz aufweist (https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Artikel-20-11-24.pdf).

Anstelle von freiwilligen Kooperationen und einem offenen Dialog zwischen souveränen Staaten scheint das Abkommen auf die Schaffung eines zentralisierten, globalen Kontrollmechanismus hinauszulaufen. (…) Und das sind die Änderungen im einzelnen:

  • Das Teilen von Pathogenen und genetischem Material war bisher lediglich eine Empfehlung. In der neuen Version sollen die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit verpflichtet werden, indem sie Pathogene (Mikroorganismen, die eine Krankheit hervorrufen können) und genetisches Material innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens teilen müssen. (…) dazu könnte es für die Staaten nötig werden, ihre nationalen Gesetze zu ändern. (…)  Darüber hinaus könnten so technologische und biotechnologische Ressourcen einzelner Länder für multinationale Akteure zugänglich gemacht werden.  Dies könnte zu einer systematischen Verschiebung von Wettbewerbsvorteilen zugunsten globaler Player führen und nationale Interessen gefährden.
  • Während bisher im Abkommen die nationale Souveränität bei der Umsetzung der Pandemiepräventionsmaßnahmen betont wurde, bringt die neue Version Klauseln ins Spiel, die die Staaten stärker an internationale Standards binden. Dies könnte zu Konflikten führen, wenn nationale Gesetze im Widerspruch zu den internationalen Vorgaben stehen. Insofern deutet alles darauf hin, dass der WHO-Pandemievertrag ein Baustein für die Schaffung einer globalen Governance-Struktur (Steuerungsstruktur) ist.
  • Bisher gab es im Abkommen keine detaillierte Regelung zur Streitbeilegung. Wenn sich also ein Staat nicht ans Abkommen hielte, hätte er vorerst nicht viel zu befürchten. Das könnte sich mit der neuen Version ändern: Hier wird ein formalisiertes Schlichtungsverfahren vorgeschlagen, das Staaten bei Konflikten zu einem verbindlichen Mechanismus zwingt. Dieser könnte zu einer weiteren Einschränkung nationaler Souveränität führen, insbesondere wenn Entscheidungen des Schlichtungsgremiums für nationale Gesetzgeber bindend sind. Ein solches System könnte genutzt werden, um globale Interessen gegen nationale Widerstände durchzusetzen.
  • Während in der bisherigen Version nur allgemein auf die Vereinbarkeit des Pandemieabkommens mit anderen internationalen Abkommen hingewiesen wurde, wird hier das Pandemieabkommen  als vorrangig vor nationalem Recht dargestellt. Juristisch bedeutet dies, dass nationale Gesetzgeber verpflichtet wären, widersprüchliche nationale Gesetze aufzuheben oder anzupassen. Besonders heikel wird diese Klausel im Hinblick auf Themen wie Datenschutz und Biopatentschutz.
  • Die Mai-Version hatte die Bereitstellung von Ressourcen als freiwillig deklariert. Die überarbeitete Version vom November 2024 jedoch führt eine Verpflichtung zur Finanzierung eines globalen Fonds für Pandemieprävention und -reaktion ein. Diese Verpflichtung könnte zu Konflikten mit nationalen Haushaltsgesetzen und Steuerzahlerinteressen führen. Es besteht die Befürchtung, dass dieser Fonds nicht nur als Präventionsinstrument dient, sondern auch als Umverteilungsmechanismus genutzt wird, um finanzielle Lasten auf reiche Länder zu verlagern.
  • Ein besonders kontroverser Punkt in der neuen Version des Abkommens ist die Verpflichtung, nationale Mechanismen zur Überwachung und Bekämpfung von Fehlinformationen einzuführen. Diese Regelung könnte die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in Gefahr bringen, wenn Regierungen unter dem Deckmantel der Pandemievorsorge beginnen, kritische Stimmen zu unterdrücken.
  • Die neue Version des Abkommens fordert die Anpassung nationaler Gesundheits- und Produktionssysteme an internationale Vorgaben. Dies könnte dazu führen, dass Staaten regulatorische Änderungen vornehmen müssen, die insbesondere Unternehmen und die Zulassung von Medikamenten betreffen. Für die lokale Wirtschaft könnte dies eine zusätzliche Belastung darstellen, möglicherweise Innovationen behindert.
  • Es wird eine Konferenz der Parteien (COP) beschrieben, die mit verbindlichen Entscheidungen direkt auf Mitgliedstaaten durchgreifen kann. Damit würde die legislative Freiheit nationaler Parlamente erheblich einschränkt.  Obwohl dieses Gremium nicht demokratisch legitimiert ist, könnte es faktisch eine Schattenregierung darstellen, die ohne echte Mitsprache der Mitgliedstaaten Entscheidungen trifft.

Vorläufiges Fazit

Die jüngste Version des WHO-Pandemievertrags zeigt eine klare Tendenz zur Aushöhlung nationaler Souveränität zugunsten eines zentralisierten globalen Systems.. Der Vertrag könnte eine stille Machtverschiebung in Richtung supranationaler Organisationen und multinationaler Akteure einleiten, die Entscheidungen treffen, ohne dass nationale Interessen ausreichend berücksichtigt werden. Die bevorstehenden Verhandlungen und die potenzielle Unterzeichnung des Abkommens im Jahr 2025 werden daher entscheidend sein – sowohl für die Zukunft der globalen Gesundheitsordnung als auch für die Wahrung der nationalen Souveränität den einzelnen Staaten.

Quellen: Dieser Text wurde nach den folgenden Quellen zusammengestellt, leicht gekürzt und redaktionell verändert.
ABF Schweiz: Die versteckte Agenda hinter dem WHO-Pandemievertrag
https://transition-news.org/die-versteckte-agenda-hinter-dem-who-pandemievertrag