Der neue Entwurf des WHO-Pandemievertrags legt einen Schleier über die wahren Absichten

Die Genfer Nachrichtenplattform Health Policy Watch hat am 17. April einen neuen Entwurf des WHO-Pandemievertrags mit Datum April 2024 veröffentlicht. Er ersetzt den vorangegangenen Entwurf von 13, März 2024. Er wurde am 16. April an die Regierungen verschickt und soll auf der letzten Sitzung des Verhandlungsgremiums INB von 29 April bis 10. Mai besprochen werden. Wird er akzeptiert, wird er auf der Weltgesundheitsversammlung von 27. Mai bis 1. Juni zur Abstimmung gestellt. Wird er angenommen, liegt es bei den Mitgliedstaaten, bzw. in Europa eventuell auch bei der EU, ob sie ihn ratifizieren.
Schon der Entwurf von März hatte versucht, durch Entfernung von einschlägigen Signalwörtern die totalitären Ambitionen des Vertragswerks weniger sichtbar zu machen. Der vorliegende Entwurf geht diesen Weg weiter.

Änderungen in Artikel 18 – Kommunikation und Sensibilisierung der Öffentlichkeit (Reihenfolge verändert)

  • Absatz 1 Wo von der Bereitstellung von glaubwürdiger und faktenbasierter Information über Pandemien und ihre Folgen die Rede ist, wird das Ziel, Desinformation zu begegnen, im neuen Entwurf nicht mehr erwähnt. Es wird ersetzt durch die Verpflichtung, „die Wissenschaft, die öffentliche Gesundheit und die Pandemiekompetenz in der Bevölkerung zu stärken.“ Das kann auf dasselbe hinauslaufen. Letztlich steckt die gleiche totalitäre Auffassung dahinter, dass es DIE Wissenschaft gebe und dass Behörden festlegen können, was wahr und was falsch ist.
  • Absatz 2 verpflichtet die Staaten „zu erforschen, welche Politiken in einer Pandemie die Befolgung von Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit“ und das „Vertrauen [der Bevölkerung] in die Wissenschaft und die Institutionen, Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens behindern oder stärken.“ Die „Behörden“ wurden in diesen Absatz neu eingefügt. Dadurch wird jegliche Regierungskritik in einer Pandemie zum Gegenstand von propagandawissenschaftlich abgestützten Gegenmaßnahmen.
  • Absatz 3 wurde ebenfalls gestrichen. Er sollte die Staaten verpflichten, „wissenschafts- und faktenbasierte Ansätze zur kulturell angepassten Krisenkommunikation anzuwenden.“ Die Streichung von Absatz 3, tut der totalitären Sache allerdings keinen Anbruch - denn die WHO-Mitglieder haben auf „Weltgesundheitsversammlung 2023 bereits per Resolution eine Selbstverpflichtung dieses Inhalts beschlossen.
  • Absatz 4 ist gestrichen. Daher verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten nicht mehr explizit, dabei zusammenzuarbeiten, Fehl- und Desinformation zu verhindern. (Verschleiert) wurde dadurch die Nutzung der Verhaltenswissenschaften zur (manipulativen) Gestaltung der Gesundheitskommunikation zur Pflicht gemacht. Auch das wurde durch die erwähnte Resolution von 2023 unnötig

Fazit
Zusammengenommen mit der Resolution zur Nutzung der Verhaltenswissenschaften von 2023 bleiben Inhalt und Absicht dieselben, sie werden nur besser verschleiert. Die Bemühungen zur Verschleierung der wahren Absichten zeigen, dass die öffentlichen Proteste mindestens weh tun.

Quelle: https://norberthaering.de/macht-kontrolle/pandemievertrag-april-24-2/

Dieser Text folgt den Inhalten der o.g. Quelle, wurde aber im Vergleich zum Original stark gekürzt und leicht redaktionelle bearbeitet