Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ ist beschlossen – eine Zensur kann nun rechtmäßig stattfinden

Kurz vor Weihnachten hat das deutsche Bundeskabinett den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen. Damit soll der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste/DSA) der EU in nationales Recht übertragen werden. Ab dem 17. Februar 2024 wird der von der EU-Kommission geschaffene DSA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

Mit dem DSA will die EU Internet-Riesen wie Google oder Meta stärker in die Verantwortung nehmen, um angeblich gegen «rechtswidrige Inhalte, Beleidigungen, Gewaltaufrufe, Identitätsmissbrauch und andere Gefahren im Internet» vorgehen zu können.

Insbesondere große Plattformen müssen sich bereits seit Ende August an die strengen EU-Regeln halten. Was kleinere Unternehmen betrifft, so werden die Regeln allerdings erst ab Februar gelten, informiert das Portal Euractiv. Genau hier setze das Digitale-Dienste-Gesetz der Bundesregierung an.

Der Entwurf über das DSA sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die zentrale Koordinierungsstelle bundesweit wird. Dabei arbeitet sie unabhängig und unterliegt keinen Weisungen.  Gleichzeitig ist sie als „starke Plattformaufsicht“ gedacht, „um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen», zitiert Euractiv den Digital-Minister Volker Wissing.

Die Bundesnetzagentur wolle künftig sicherstellen, dass Suchmaschinen und Online-Plattformen regelkonform handeln und gegen illegale Inhalte aktiv werden. Damit stehe sie in direktem Austausch mit den Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene.

Quellen:
https://transition-news.org/bundeskabinett-hat-das-digitale-dienste-gesetz-beschlossen
Veröffentlicht am 31. Dezember 2023

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/nationale-zensur-verletzt-europaeisches-recht-deutschland-muss-bussgeldverfahren-gegen-x-stoppen-a4536084.html