Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Liveübertragung: Donnerstag, 6. November, 19.15 Uhr

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 6. November 2025, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheits-vorschriften (2005, IGV) vom 23. Mai 2005“ (21/1508, 21/1905). Der Gesundheitsausschuss wird für die Abstimmung nach 20-minütiger Debatte eine Beschlussempfehlung abgeben.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden. Diese sind laut Bundesregierung das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. In den Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten sich die IGV als teilweise überarbeitungsbedürftig im Hinblick auf die internationale Koordinierung der Reaktion auf eine Pandemie erwiesen, heißt es. Deshalb habe man sich während der 75. Weltgesundheitsversammlung 2022 auf einen umfassenden Arbeitsprozess zur Änderung der IGV geeinigt. Dieser Prozess habe auf den Erkenntnissen der verschiedenen IGV-Prüfungsausschüsse aufgebaut, die das Funktionieren der IGV und der globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur während der Covid-19-Pandemie untersucht haben.

Einführung des Begriffs „pandemische Notlage

Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten. (hau/20.10.2025)

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Ein aufschlussreiches Interview über die psychologischen Hintergründe zur Umsetzung der neuen IGV:

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Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
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Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025