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Die 13. Verhandlungsrunde zum Pandemievertrag ging vor wenigen Tagen zu Ende - und Sie lief nicht besonders gut für die WHO.
Weiterlesen: Der Pandemievertrag - Aktuelles von der „Verhandlungsfront“
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Bei der Tagung des Exekutivrates der WHO vom 3. bis 11. Februar 2025 in Genf haben auch die USA teilgenommen und waren trotz ihrer Ankündigung eines Austritts aus der WHO mit einer stattlichen Delegation vertreten. Diese umfasste unter anderem hochrangige Vertreter aus verschiedenen US-Gesundheitsorganisationen. So stellte sich natürlich die Frage, warum die USA, die offiziell einen Ausstieg aus der WHO angekündigt haben, dennoch mit einer so umfangreichen Delegation an der Sitzung teilnahmen. Ein möglicher Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung der Organisation, auch ohne formellen Mitgliedsstatus, schien nicht ausgeschlossen.
Und nun ist es heraus: Donald Trump erwägt eine grundlegende Reform der Organisation, einschließlich der Besetzung des Generaldirektors mit einem US-Beamten im Jahr 2027.
Weiterlesen: Trumps Plan einer WHO-Reform: US-Generaldirektor?
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US-Präsident Trump hat den Austritt seines Landes aus der WHO verfügt. Ist das möglich, obwohl dafür in deren Verfassung keine Regelungen vorgesehen sind? Die Antwort ist Ja.
Bei der Gründung der WHO wurde in ihre Verfassung bei den Abschnitten über Mitgliedschaft keinerlei Regelungen aufgenommen, die einen Austritt vorsehen. Das trifft auch zu auf internationale Organisationen, die nach dem WK II gegründet wurden (…) Es wurde lediglich das Beitrittsverfahren definiert.
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Der erste Schritt zum WHO-Austritt ist mit der Trump-Verordnung getan: die Zahlungen an die WHO sollen umgehend "pausiert" werden. Staatssekretär Marco Rubio wird nun einen Brief verfassen und die UN über den Schritt informieren. Die WHO hat sich bereits am Dienstag geäußert:
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Impfschäden „verschwinden“ hinter Long-Covid
Wie der Datenanalyst Tom Lausen informiert, müssen Impfschäden und -nebenwirkungen seit dem 1. Januar 2025 in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten unter dem ICD* Kode U09.9 als Post-Covid/Long-Covid einsortiert werden. Das hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, bereits im Dezember 2024 beschlossen.
*ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems".
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