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Anwalt stellt IFG-Antrag zu Schwärzungskosten / 20.000 Tweets zu den freigeklagten Protokollen / Leitmedien schweigen
Die am Mittwoch (20. März 2024) von Multipolar veröffentlichten mehr als 2.500 Seiten umfassenden Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) haben nun ein weiteres Nachspiel für die Bundesbehörde. Der Anwalt Friedemann Däblitz stellte am Donnerstag (21. März) einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), um Transparenz darüber herzustellen, welche Summe die vom RKI beauftragte Anwaltskanzlei Raue der Behörde in Rechnung gestellt hat, um die Schwärzungen in den Protokollen vorzunehmen. Geschwärzt sind mehr als 1.000 Passagen. Allein das von den Raue-Anwälten zusammengestellte PDF-Dokument mit den Begründungen der Schwärzungen ist 1.059 Seiten lang. Beobachter rechnen mit einem Anwaltshonorar in mindestens sechsstelliger Höhe – bezahlt aus Steuergeldern.
Weiterlesen: Multipolar: Freigeklagte RKI-Protokolle / Erste Reaktionen I
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Wir alle erinnern uns an das Jahr 2020. Damals trat das Corona-Virus auf den Plan. Und während es international schon als besonders gefährlich eingestuft wurde, hat das Robert-Koch-Institut bis zum 11.03.2020 an seiner Einschätzung „gering bis mäßig“ bzw. „mäßig“ gefährlich festgehalten.
Das änderte sich erst in der Woche ab dem 16.03.2020. Die Risikobewertung wurde verschärft und nun auf „hoch“ gesetzt. Und damit war die rechtliche Grundlage für sämtliche Lockdown-Maßnahmen geschaffen. Auch alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen ablehnten, beriefen sich in der Folge darauf.
Weiterlesen: Geheim gehaltene Protokolle des RKI freigeklagt
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Die Fakten
Die Vorschläge für eine Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) hätten den Regierungen 4 Monate vor der Abstimmung in der Weltgesundheitsversammlung (Mai 2024) vorgelegt werden müssen. Obwohl das bisher nicht der Fall ist, wird einfach weiterverhandelt – und zwar im Geheimen.
Nun aber hat die Genfer Universität Geneva Graduate Institute den Verhandlungsstand vom 9. Februar auf seiner Netzseite veröffentlicht und ihn innerhalb von 8 Tagen wieder gelöscht. Im Internet Archive Wayback Machine ist er noch verfügbar.
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Die Frist zur Abgabe von Änderungsvorschlägen für die „Pandemieverträge“ mit der WHO ist längst verstrichen. Der endgültige Text soll erst im April vorliegen. Nur wenige Tage vor der Abstimmung. Über den Inhalt der Dokumente oder über den Zeitpunkt ihrer Offenlegung gibt es von Seiten der WHO keine Informationen.
Weiterlesen: Steht das Ende der WHO bevor? / Die Stimmung in Großbritannien
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Die Arbeitsgruppe für Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) hat ihre Frist vom 27. Januar 2024 zur Vorlage von Änderungsanträgen für die Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 verpasst. Trotz dieser Tatsache haben das Sekretariat der WHO und die Arbeitsgruppe für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften öffentlich ihre Absicht verkündet, die ihnen obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verletzen, indem sie das Paket der Änderungen für die mögliche Annahme auf der 77. Weltgesundheitsversammlung verabschieden lassen wollen. Die WHO plant offenkundig, internationales Recht zu brechen.
Weiterlesen: Gemeinwohl-Lobby startet Briefaktion an die WHO / Hier der Text ihres Aufrufes:









